Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Salzburger Businesslauf

  1. Die Startnummer ist auf der Trikotvorderseite zu tragen. Jeder Teilnehmer muss eine Startnummer tragen.
  2. Die Teilnahme mit Rollstühlen und/oder Handbikes ist aus Strecken- und sicherheitstechnischen Gründen leider nicht möglich.
  3. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist das Laufen und oder Gehen auf der Strecke mit etwaigen Gegenständen wie Fahnen, Staffelhölzern, Selfiestangen, Transparenten, Schirmen, Ballonen, etc. nicht erlaubt.
  4. Die Benützung fremder Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrräder, Autos, Inlineskates, usw.) ist nicht erlaubt.
  5. Die Benützung von Nordic Walking Stöcken ist ausschließlich jenen TeilnehmerInnen gestattet, die in der Kategorie „Nordic Walking” gemeldet sind und in den Nordic Walking Startblöcken starten. In den Porsche Bank Q-Trail- und Businesslaufstartblöcken sind Nordic Walking Stöcke aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Nordic Walker, mit der zugehörigen Ausrüstung, sind ausschließlich berechtigt in dem letzten Startblock für Nordic Walker zu starten. Alle teilnehmenden Nordic Walker, die vor dem letzten Startblock starten, werden aus Sicherheitsgründen disqualifiziert. Genauso werden alle Teilnehmer, die keine Nordic Walker sind und im Nordic Walking Starblock starten, aus Sicherheitsgründen disqualifiziert.
  6. Werbemittel bzw. werbliche Auftritte im Start/Ziel Bereich bzw. auch an der Strecke aller Art dürfen aus Sicherheitsgründen nur vom Veranstaltungsteam platziert, aufgestellt bzw. aufgehängt werden. Das gesamte Veranstaltungsareal inkl. Lauf- und Nordic Walkingstrecken sind Teil der von den Behörden genehmigten Veranstaltungsfläche. Es sind nur Werbemittel gestattet die zwischen dem Veranstalter den Sponsoren, Supportern, Förderern etc. vereinbart wurden. Werbemittel von teilnehmenden Firmen die NICHT in Form einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Veranstalter am Veranstaltungsgelände bzw. entlang der Strecke angebracht werden (insbesondere Guerilla- Werbung), werden auf Kosten des werbenden Unternehmens vom Veranstalter entfernt. Der Veranstalter behält sich eine Anzeige vor.
  7. Die Teilnahme in sportunüblicher Kleidung (Maskottchen, Verkleidungen etc.) muss im Vorfeld mit dem Veranstalter abgeklärt werden und Bedarf einer schriftlichen Genehmigung.
  8. Mit üblichen Firmen-, Vereins-, Verbands- oder Institutionslogos und Slogans gebrandete Sportkleidung ist selbstverständlich erlaubt. Diffamierende, diskriminierende, diskreditierende, gesellschaftspolitische, obszöne oder der der Veranstaltung nicht zuträgliche Botschaften aller Art und in jedweder Form sind nicht gestattet und können zur Disqualifikation bzw. einem Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  9. Es können nur LäuferInnen gewertet werden, die sämtliche Zwischenzeiten ordentlich passiert haben. TeilnehmerInnen ohne Chip und Startnummer werden nicht gewertet. Die Startnummer darf nicht verkleinert oder anderweitig verändert werden. Gewertet werden die Starter in den von ihnen gemeldeten Wertungen. Falsch gemeldete Teams werden disqualifiziert.
  10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, LäuferInnen, welche sich nicht an das Organisations- und Sicherheitskonzept halten oder mit einer ihnen nicht zugewiesenen Startnummer teilnehmen, zu disqualifizieren.
  11. Änderungen können bis Sonntag, in der Woche vor der Veranstaltung online durchgeführt werden. Alle Änderungen danach können nur bei der Startnummernausgabe am Mittwoch, vor der Veranstaltung oder am Donnerstag, dem Veranstaltungstag, am Veranstaltungsgelände zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr getätigt werden.
  12. Alle Informationen und Regelungen unter Vorbehalt. Diese können jederzeit vom Veranstalter auf aktuelle Gegebenheiten angepasst werden.
  13. Besonderheiten Porsche Bank Q-Trail: Teilnahmeberechtigt sind Personen, die einem Unternehmen, Verein, Organisation oder Institution angehören. Nach erfolgtem Start wird die Porsche Bank Q-Trail Strecke geschlossen. LäuferInnen, die für den Porsche Bank Q-Trail gemeldet sind und nicht rechtzeitig gestartet sind, können die klassische Businesslaufstrecke laufen. Ein Porsche Bank Q-Trail Team besteht aus je einer/m Q-TrailerIn und zwei Businessläufern
  14. Besonderheiten klassischer Businesslauf: Teilnahmeberechtigt sind Personen, die einem Unternehmen, Verein, Organisation oder Institution angehören. Beim Start des klassischen Businesslaufs ist die Porsche Bank Q-Trail Strecke bereits geschlossen. LäuferInnen, die für den Businesslauf gemeldet sind, können nicht die Porsche Bank Q-Trail Strecke laufen.
  15. Besonderheiten Nordic Walking: Teilnahmeberechtigt sind Personen, die einem Unternehmen, Verein, Organisation oder Institution angehören. Es ist möglich ein Team aus Nordic Walker, Businessläufer und Q-Trailer zu bilden. Um in die Nordic Walking Wertung zu kommen ist es jedoch erforderlich, dass alle 3 Teammitglieder die Strecke im Nordic Walking Stil absolvieren. 
  16. Der Lauf ist auf der vom Veranstalter gekennzeichneten Strecke zu absolvieren. Die Laufstrecke führt auf Straßen und Wegen durch die Stadt Salzburg bzw. über die beiden Salzburger Stadtberge. Somit ist die STVO einzuhalten. Ordner und Polizei sorgen für einen reibungslosen Verlauf. Bei unerwartet auftretenden Sicherheitsbedenken oder einer akut eintretenden Gefahrenlage kann es zu vorübergehenden Anhaltungen und Verzögerungen kommen.
  17. Den Anweisungen der Wettkampfleitung, des Veranstaltungsteams, der Polizei, der Rettung, der Ordner, der Feuerwehr und der Ärzte ist zu jeder Zeit Folge zu leisten. Nichtbefolgen hat eine Disqualifikation zur Folge. Die Disqualifikation kann auf der Strecke, im Ziel oder nachträglich bei der Feststellung eines Vergehens erfolgen. Die Wettkampfleitung behält sich vor kurzfristige Veranstaltungsänderungen zu setzen (z.B. Corona).
  18. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen.
  19. Tritt ein angemeldeter Teilnehmer – aus welchen Gründen auch immer – nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Die Anmeldung ist nur gültig bei vollständig ausgefülltem Anmeldeformular und nach Eingang der Teilnahmegebühr.
  20. Im Falle einer Absage der Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer (z.B. „Gefahr in Verzug”, Schlechtwetter, höhere Gewalt, Terror etc.), ist eine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen, sowie nicht in Anspruch genommener Leistungen, nicht möglich. Die Verpflichtung zur Zahlung des Gebuchten/Reservierten bleibt aufrecht.
  21. Bei einer Reduzierung des Startfeldes wird zugunsten des tatsächlichen Zeitpunktes der Anmeldung entschieden. („first come, first serve”)
  22. Die Veranstaltung und die Bewerbe finden bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei „Gefahr im Verzug” die Bewerbe ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Nenngebühr vorzeitig abzubrechen (z.B. Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.)
  23. Bei der Siegerehrung werden nur die schnellsten Teams in jeder Kategorie gekürt
  24. Der Veranstalter behält sich vor die Strecke kurzfristig aus anlassgegebenem Grund zu verändern.
  25. Der Veranstalter des Salzburger Businesslaufs ist Personal Fitness GmbH, Merianstrasse 38, 5020 Salzburg.
  26. Der Veranstalter behält sich die Durchführung von Dopingkontrollen vor.
  27. Gerichtsstand Salzburg. Änderungen vorbehalten. Es gelten die Teilnahmebedingungen die am Veranstaltungstag online auf der Homepage www.salzburger-businesslauf.at veröffentlicht sind.

Allgemeiner Haftungsverzicht und Freistellung

Gilt für alle Teilnehmer an Veranstaltungen und Aktivitäten von Personal Fitness GmbH.

Im Gegenzug für die Möglichkeit der Teilnahme an Veranstaltungen von Personal Fitness GmbH gebe ich hiermit aus freiem Willen folgende Zusicherungen und Erklärungen ab:

Ich erkläre hiermit meine freiwillige Teilnahme bzw. Bereitschaft zur Teilnahme an den Wettläufen, Kursen, Ausstellungen oder sonstigen Veranstaltungen von Personal Fitness GmbH sowie an den damit verbundenen Aktivitäten (zusammen die „Veranstaltungen“). Ferner verpflichte ich mich, nur dann an Veranstaltungen teilzunehmen oder mich daran zu beteiligen, wenn ich gesundheitlich dazu in der Lage bin und angemessen dafür trainiert habe. Ich übernehme die alleinige Verantwortung dafür, vor der Teilnahme an den Veranstaltungen einen Arzt zu konsultieren, um meine gesundheitliche Eignung für eine Teilnahme an den Veranstaltungen feststellen zu lassen. Ich erkläre mich damit einverstanden, Entscheidungen von Vertretern des Veranstalters in Bezug auf meine Fähigkeit, eine Veranstaltung sicher zu absolvieren, anzuerkennen.

Mir ist bewusst, dass die Teilnahme an den Veranstaltungen mit Risiken verbunden sein kann. Ich übernehme hiermit freiwillig alle mit einer Teilnahme verbundenen Risiken, insbesondere in Verbindung mit Stürzen, Kontakten mit anderen Teilnehmern, Zuschauern oder sonstigen Personen oder Fahrzeugen oder sonstigen Verkehrsteilnehmern; Wettereinflüssen, einschließlich Hitze und/oder Luftfeuchtigkeit, Wind, Kälte sowie nasser oder rutschiger Oberflächen; in Verbindung mit laufbedingten Verletzungen, herabstürzenden Ästen oder sonstigen über mir befindlichen Objekten, Verkehr sowie  in Verbindung mit den durch Menschenansammlungen bedingten Risiken und sonstigen Bedingungen der Wettlaufstrecke. Ich bin mir dieser Risiken bewusst und erkenne deren Bestehen hiermit an.

Haftungsverzicht und Freistellung

Nach Kenntnisnahme dieser Haftungsverzichts- und Freistellungserklärung sowie des zugrunde liegenden Sachverhalts und im Gegenzug für die Annahme meiner Bewerbung für die Veranstaltung(en), gebe ich hiermit für mich selbst und alle sonstigen in meinem Namen handlungsberechtigten Personen diese Verzichts-, Freistellungs-, Entbindungs- und Schadloshaltungserklärung ab und verpflichte mich

 (a) Personal Fitness GmbH und ihre Partner; die Stadt Salzburg, ihre Behörden, Ämter und Amtsträger;

(b) Sponsoren und Veranstalter;

(c) die Mitarbeiter und Freiwilligen, einschließlich der Freiwilligen, die medizinische Leistungen erbringen, und

(d) Eigentümer und Vermieter von  Grundstücken und Räumen, auf bzw. in denen Veranstaltungen ausgetragen werden, und die sonstigen Vertreter, Beauftragten und Rechtsnachfolger jeder der vorstehend genannten natürlichen und juristischen Personen (die „freigestellten Personen“), in Bezug auf jegliche gegenwärtige und zukünftige, bekannte oder unbekannte Ansprüche und Haftungen jeder Art, die sich aus meiner Teilnahme an den Veranstaltungen ergeben, auch wenn ein solcher Anspruch oder eine solche Haftung in der Fahrlässigkeit oder dem Verschulden seitens einer der freigestellten Personen begründet sein kann, nicht zu verklagen.

Ich bestätige weiterhin, dass die freigestellten Personen sich das Recht vorbehalten, Änderungen an den Einzelheiten (beispielsweise Datum, Beginn, Wettlaufstrecke und Entfernung) sowie an den bei den Veranstaltungen angebotenen Einrichtungen oder Angeboten jederzeit und aus beliebigen Gründen vorzunehmen, und verzichte hiermit auf alle Ansprüche, die mir ggf. aufgrund einer solchen Änderung zustehen könnten.

Freistellung bei Veröffentlichung

Ich ermächtige Personal Fitness GmbH und ihre Partner, sämtliche Fotos, Filme, Video- oder Tonaufnahmen und/oder sonstige Aufnahmen von meiner Teilnahme an den Veranstaltungen, einschließlich Bildnis, Bild, Abbild, Darstellung und/oder personenbezogene Angaben, wie Name, Alter, Geschlecht, Wohnort, Wettlaufergebnisse sowie Club-Zugehörigkeit, für alle Zwecke und ohne Vergütung zu verwenden, zu veröffentlichen oder zu lizenzieren oder Dritte dazu zu ermächtigen.

Verzicht auf Sammel-/Gruppenklagen

Ich erkläre mich hiermit damit einverstanden, dass alle Ansprüche ausschließlich individuell geltend gemacht werden dürfen. Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung verzichte ich auf mein Recht, eine Sammel- oder Gruppenklage anzustrengen oder einer solchen Klage beizutreten oder gemeinsam mit einer anderen Person Ansprüche gegen die freigestellten Personen geltend zu machen.

Bestätigung der Kenntnisnahme und des Verständnisses des Inhalts:

ICH BESTÄTIGE, DASS ICH DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN SALZBURGER BUSINESSLAUF, DIE VERZICHTS-UND FREISTELLUNGSERKLÄRUNG FREIWILLIG UND OHNE ZWANG UNTERZEICHNE, UND DASS ICH DIE FREIGESTELLTEN PERSONEN IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG DURCH MEINE UNTERSCHRIFT UNEINGESCHRÄNKT UND BEDINGUNGSLOS FREISTELLEN WILL.

ICH HABE DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN SALZBURGER BUSINESSLAUF UND DIE HAFTUNGSVERZICHTS- UND FREISTELLUNGSERKLÄRUNG ZUR KENNTNIS GENOMMEN, VERSTEHE DIE DARIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN UND HABE DIE VON MIR ANGEMELDETEN PERSONEN IN KENNTNIS GESETZT: MIR IST BEWUSST, DASS ICH DAMIT AUF WESENTLICHE RECHTE VERZICHTE, EINSCHLIESSLICH DES RECHTS, DIE FREIGESTELLTEN PERSONEN ZU VERKLAGEN.

ICH ERKLÄRE MICH AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE HAFTUNGSVERZICHTS- UND FREISTELLUNGSERKLÄRUNG ABSICHTLICH IN DEM NACH DEN GESETZEN DER REPUBLIK ÖSTRREICH ZULÄSSIGEN UMFANG ERFOLGT UND DASS DIE HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG DEM RECHT DER REPUBLIK ÖSTERREICH UNTERLIEGT UND ENTSPRECHEND AUSGELEGT WIRD.

SOLLTE EINE BESTIMMUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN SALZBURGER BUSINESSLAUF UND/ODER DER HAFTUNGSVERZICHTS- UND FREISTELLUNGSERKLÄRUNG FÜR UNWIRKSAM ERKLÄRT WERDEN, ERKLÄRE ICH MICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE VERBLEIBENDEN BESTIMMUNGEN DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN SALZBURGER BUSINESSLAUF UND DER HAFTUNGSVERZICHTS- UND FREISTELLUNGSERKLÄRUNG VON DER UNWIRKSAMKEIT DER BESTIMMUNG UNBERÜHRT UND WEITERHIN UNEINGESCHRÄNKT IN KRAFT BLEIBEN.

ICH HABE DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN SALZBURGER BUSINESSLAUF UND DIE HAFTUNGSVERZICHTS- UND FREISTELLUNGSERKLÄRUNG ZUR KENNTNIS GENOMMEN, VERSTEHE DIE DARIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN UND HABE DIE VON MIR ANGEMELDETEN PERSONEN IN KENNTNIS GESETZT: MIR IST BEWUSST, DASS ICH DAMIT AUF WESENTLICHE RECHTE VERZICHTE, EINSCHLIESSLICH DES RECHTS, DIE FREIGESTELLTEN PERSONEN ZU VERKLAGEN.

ICH ERKLÄRE MICH AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE HAFTUNGSVERZICHTS- UND FREISTELLUNGSERKLÄRUNG ABSICHTLICH IN DEM NACH DEN GESETZEN DER REPUBLIK ÖSTRREICH ZULÄSSIGEN UMFANG ERFOLGT UND DASS DIE HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG DEM RECHT DER REPUBLIK ÖSTERREICH UNTERLIEGT UND ENTSPRECHEND AUSGELEGT WIRD.

SOLLTE EINE BESTIMMUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN SALZBURGER BUSINESSLAUF UND/ODER DER HAFTUNGSVERZICHTS- UND FREISTELLUNGSERKLÄRUNG FÜR UNWIRKSAM ERKLÄRT WERDEN, ERKLÄRE ICH MICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE VERBLEIBENDEN BESTIMMUNGEN DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN SALZBURGER BUSINESSLAUF UND DER HAFTUNGSVERZICHTS- UND FREISTELLUNGSERKLÄRUNG VON DER UNWIRKSAMKEIT DER BESTIMMUNG UNBERÜHRT UND WEITERHIN UNEINGESCHRÄNKT IN KRAFT BLEIBEN.

Stand 29.08.2023

Veranstaltungsordnung Salzburger Businesslauf

(1) Diese Veranstaltungsordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände für die Dauer der Veranstaltung. Besucherinnen und Besucher sowie sonstige Personen und Teilnehmer erkennen die Veranstaltungsordnung mit dem Betreten des Geländes an. Ziel der Veranstaltungsordnung ist es einerseits, einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten und die Sicherheit der Besucher, Veranstalter und sonstiger Personen am Veranstaltungsgelände sicherzustellen und andererseits die Veranstaltung behördenkonform abzuwickeln.

(2) Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, übernehmen die Veranstalter keine Haftung. Alle Besucher sowie Teilnehmer sind angehalten, auf ihr bzw. sein Eigentum zu achten und sich vor Diebstählen zu schützen. Die Veranstalter haften nicht für Schäden und Verluste, die durch Diebstahl, Feuer, Naturereignisse, Vandalismus oder sonstige Vorkommnisse entstehen.

(3) Den Anordnungen der Sicherheits- und Ordnungskräfte sowie des Organisationsteams des Salzburger Businesslaufs, ist Folge zu leisten.

(4) Es ist verboten,

  • das Leben oder die Sicherheit von sich oder anderen Personen zu gefährden,
  • sonstige Personen- oder Sachschäden zu verursachen,
  • politische, rassistische oder sexistische Parolen in jeglicher Art zu äußern oder zu verbreiten oder im Zusammenhang damit Aktionen zu setzen,
  • sich auf eine Art und Weise zu benehmen, die von anderen als provokativ, bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend interpretiert werden könnte,
  • Waffen jeder Art, pyrotechnische Gegenstände (z.B. Feuerwerkskörper), Gassprühdosen und sonstige ätzende, brennbare, färbende oder sonst gefährliche Substanzen oder werbende Gegenstände (ausgenommen Werbegegenstände von Kooperationspartnern der Veranstalter) auf das Veranstaltungsgelände zu bringen.
  • Give aways, Getränke, Traubenzucker etc. ohne Absprache mit dem Organisationsteam zu verteilen

(5) Das Branding am Veranstaltungsgelände ist ausschließlich dem Organisationsteams des Businesslaufsund etwaiger Sponsoren der Veranstaltung vorbehalten.

(6)Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt

(7) Abfälle sind ausschließlich in den dafür bereitgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.

(8) Auf die ausschließliche Benutzung der vorhandenen sanitären Einrichtungen wird explizit hingewiesen.

(9) Personen, die gegen diese Veranstaltungsordnung verstoßen, können unbeschadet weiterer rechtlichen Schritte von der Veranstaltung ausgeschlossen und vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Strafrechtlich relevante Tatbestände werden ausnahmslos zu Anzeige gebracht.